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Grundlagenstudium zum Deutschen Recht-Konsulenten

WARNUNG zum Thema staatliche Selbstverwaltung

    Die aktuellen Termine finden Sie
     hier im Veranstaltungskalender
     

    Grundlagenstudium Block 1 und 2
    1. Grundlagenstudium an 2 Tagen hintereinander,
    Gesamtgebühr 320 Euro

    Fachstudium Block 3

     2. Fachstudium
    zur Tätigkeit im Dienst oder Amt - 1 Tag,
    Gebühr 160 Euro
    (Jeweils ab 10 Uhr bis 18 Uhr, inklusive Mittagspause)

Wichtige Information:
1. Das Grundlagenstudium besteht aus Block 1 und 2 und wird ab sofort nur noch an 2 Tagen abgehalten, die auch ohne weiteres am Wochenende geplant werden können. Die Gebühren sind in Höhe von 320 Euro für Block 1 und 2, vor Beginn des Grundlagenstudium zu entrichten.

Mit dem Grundlagenstudium ist die Bedingung geschaffen, entweder am Fachstudium eines Amtsträgers oder am Fachstudium wie die eines Deutschen Recht-Konsulent teilzunehmen.

2. Das Fachstudium zum Amtsträger oder Deutschen Recht-Konsulenten, findet an 1 Tag  statt. Die Gebühren sind in Höhe von 160 Euro für Block 3, vor Beginn des Fachstudium zu entrichten.

(Alle Preisangaben verstehen sich ohne eventuelle Übernachtungs-und Verpflegungskosten und ohne die *gesetzliche Mwst.)

Somit haben wir einen weiteren Schritt vorbereitet, der uns ans richtige Ziel bringen wird, den es nutzt nichts die richtige Brücke in den Heimatstaat zu kennen, sie muß auch verantwortungsbewußt und gut vorbereitet gegangen werden.

  Alle Termine


Es gibt nur ein Deutsches Volk und nur ein Deutsches Reich, beide haben nichts mit einer Weimarer Republik, einem Großdeutschen Reich und einer BRD zu tun, auch nichts mit deren Verfassungen oder einem Grundgesetz und auch nichts mit allen Gesetzen oder Verordnungen dieser Fremdverwaltungen oder Selbstverwaltungen.

"Wer Unwahrheit als Waffe benutzt, wird in der Wahrheit untergehen!"

Der Verfassungsschutz des Deutschen Reiches warnt eindringlichst
vor der Weimarer Verfassung und deren Auswirkung.


Am 27.09.2009 veröffentlicht, als Orientierung für alle wahren und aufrichtigen Deutschen in der ganzen Welt, als ein leuchtendes Beispiel von Verantwortungsbewußtsein und Willenskraft "DEM DEUTSCHEN VOLKE"  dienend, gilt wie folgt:

"Nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesraths am 26.09.2009 und der dadurch erlangten Gesetzeskraft durch die Wahrung und Einhaltung der geltenden Verfassung, den geltenden Reichsgesetzen und unter Berücksichtigung von vorhandenen Besatzungsvorschriften, ist die Gründung des ersten Vereins nach Reichsrecht erfolgt. "

Der erste deutsche Reichsverein erhebt den Anspruch der Aufrechterhaltung einer Reichsrechtsordnung im gesamten Gebiet des Deutschen Reichs, gemäß den völkerrechtlichen Staatsgrenzen vom 31.07.1914. Dieser Dachverband nennt sich "Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten" ist im Weltnetz zu finden unter: http://recht-konsulent.org und ist mit dem 27.09.2009 durch seine vorhandene Verbandssatzung in Kraft gesetzt. Er wird sobald als möglich ins Vereinsregister des verantwortlichen staatlichen Amtsgerichts eingetragen

Jede(r) rechtbewußte, staats- und volkstreue Angehörige nach RuStaG aus dem Jahre 1913, kann nach besuchter Schulungseinheit, nach abgelegtem Eid auf das BGB, nach Beitritt in den "Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten", zur Wahrung der staatlichen Rechtsordnung als Recht-Konsulent seiner Berufung nachgehen.

Diese Mitteilung erfolgt auch über den amtlichen Deutschen-Reichs-Anzeiger, ab sofort zu finden im Weltnetz unter http://reichs-anzeiger.de

Geschrieben, protokolliert und veröffentlicht im Sinne der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit unseres Volks- und Heimatstaates Deutsches Reich, durch Erhard Lorenz, Recht-Konsulent, Delegierter und Pressesprecher vom Rath der Volks-Beauftragten, vom Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag.


Wichtiges zum Deutschen Recht-Konsulenten.
Hier die notwendigen Fakten und Daten, damit Sie einsteigen können
1. Erklärung zur Ausbildung und die Bedingungen
2. Antrag zum Grundlagenstudium
3. Zusatzerklärung zur Ausbildung
4.Die Ausbildungsbereiche
5. Antrag zum Reichsverband der Recht-Konsulenten
5. Der Volkseid eines Recht-Konsulent

Voraussetzung für einen Kurs: 
Das Studium im Einzelunterricht ist wöchentlich möglich, muß aber je nach Bedarf vorher abgestimmt werden.

Die Ernennung zum Deutschen Recht-Konsulenten erfolgt freiwillig, nach Beitritt in den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten, durch nachfolgender Zustimmung vom Volks-Bundesrath. Der Beitritt erfolgt nach Absolvierung des vorgeschriebenen Grundlagenstudiums (Block 1 und 2) mit der Vorlage des ausgefüllten Antrages zum RDRK und den damit verbundenen Volkseid.

Die Ernennung zum Deutschen Recht-Konsulent oder Advokat wird verfassungsrechtlich durch den Beschluß im Volks-Bundesrath durchgeführt, im Einzelnen durch den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten siehe http://recht-konsulent.org im Weltnetz. Der Deutsche Recht-Konsulent ist ein freiberuflicher Berufszweig er wird bei seiner Arbeit unterstützt und organisiert durch den Reichsverband „RDRK“.


"Wer etwas erleben will, was er bisher nie erlebt hat,
Wird etwas tun müssen, was er bisher nie getan hat"

Unsere derzeitige Anschrift: (wie nachfolgend verwenden)
Verband Deutscher Recht-Konsulenten
Alt Vorst 20
41564 Kaarst-Vorst


ePost: verband@recht-konsulent.org  oder
verwaltung@justitia-deutschland.org
Bitte den Erstkontakt per Anfrageformular
Telefon-Außenstelle: 06029/9894973 (E.Lorenz)


Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia) ist einer der Grundbegriffe der Ethik - der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den fairen Ausgleich von Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.

Die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs "gerecht" ist "angemessen, richtig". Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.

Die Recht-Konsulenten-Regel

Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die
Gleichheit vor dem Gesetz eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die Gerechtigkeit. In den meisten Verfassungen wird diese als Grundlage des Rechtsstaates eingefordert: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." (Artikel 1, Grundgesetz der BRD)

Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. [...] Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen."

Die soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein, was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.

Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann. Man unterscheidet:

  • Bedürfnisprinzip (den - verschiedenen/verschieden großen - Bedürfnissen gerecht werden)
  • Vertragsprinzip (dem Vereinbarten gerecht werden)
  • Leistungsprinzip (wer viel für die Gemeinschaft leistet, dem steht auch mehr zu)
  • Gleichheitsprinzip (jeder bekommt das Gleiche)
  • Gleichberechtigungsprinzip (Ausgleich/Angleichung von Rechten und Chancen - z.B. zwischen Mann und Frau)
  • Autoritäres Machtprinzip


vorangehender Text wurde mit freundlicher Duldung entnommen von wikipedia

Meine Auftragserteilung an den Verband Deutscher Recht-Konsulenten beruht auf den Kriterien und Prinzipien dieser Seite sowie auf der Wahrheit meines Vorbringens auf Recht und Würde.


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