Nachrichten           Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten                      

Sie wollen sich zum Recht-Konsulenten ausbilden lassen?
Hier die notwendigen Fakten und Daten, damit wir einsteigen können
1. Erklärung zur Ausbildung und die Bedingungen
2. Antrag zur Grundlagenschulung oder gleich
2. Antrag zur Ausbildung als Recht-Konsulent

3. Der Volkseid eines Recht-Konsulent
4. Zusatzerklärung zur Ausbildung
5. Die Ausbildungsbereiche

Die Termine finden Sie unter http://recht-konsulent.org

Vorherige Anfrage bzw. Anmeldung hier per ePost

Achtung: Kurzfristige Änderungen je nach Bedarf und Anfrage sind möglich


Zum aktuellen Anlaß eine sehr wichtige Empfehlung aus einem tatsächlich aktuellen Gesetz zum Schutz der Bürger, dessen Folgen wir uns bewußt werden und handeln müssen.

Hier das Musterschreiben zu Aufrechterhaltung Ihres Rechtsanspruches
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Bürgerlichen Gesetzbuch (aktueller Stand) Zitat:

BGB § 839. Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung mit einer im Wege des gerichtlichen Strafverfahrens zu verhängenden öffentlichen Strafe bedroht ist. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amtes findet diese Vorschrift keine Anwendung.

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
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Besonders der letzte Absatz (fett herausgehoben) hat es in sich und sollte Sie schleunigst dazu bewegen, aktiv zu werden, denn wenn Sie Ihr Rechtsmittel der nicht in Anspruch nehmen, dann brauchen Sie sich später nicht wundern, wenn durch ein Staatsgericht, Ihnen der Anspruch auf Schadenersatz abgesprochen wird.

Wie heißt es so schön: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, dies gilt nicht nur für die Menschen, die uns derzeit als sogenannte Behörden, oder sogenannte Ämter und Körperschaften, rücksichtslos und gesetzeslos ausplündern. Dies gilt für ALLE auch für Sie. Bedenken Sie auch, daß dieses System bis zur Totalvernichtung unseres Heimatstaates gehen wird und hier in Deutschland nur durch das Deutsche Volk (ohne Parteien) aufgehalten werden kann. Jeder Tag, den wir zu lange warten, wird unsere Not und Schmerzen verstärken und ein unvorstellbares Elend über uns bringen. Darum  senden wir Ihnen im Anhang unser auf tatsächlichem Staatsrecht aufgebautes Rechtsmittel einer "sofortigen Beschwerde".

Dieses Rechtsmittel empfiehlt Ihnen der "Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten". Dieses und noch viel mehr erhalten Sie in der Ausbildung zum Deutschen Recht-Konsulenten, näheres hierzu unter http://recht-konsulent.org

Hier das Musterschreiben zu Aufrechterhaltung Ihres Rechtsanspruches

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Ein weiteres sehr wichtiges Gesetz "Gesetz zum Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung des Deutschen Reiches", das am 01.12.2009 wieder in Kraft gesetzt wurde, finden Sie in http://reichs-anzeiger.de

 


Wichtige Unterlagen und Fakten

 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Erklären Sie Ihre Selbstverwaltung und Unabhängigkeit, hier eine Vorlage

Völkerrechtliches Erklärung zu Deutschland  

Die Völkerrechtslage in Deutschland
Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt
die Existenz des Staates Deutsches Reich

Das Legitimationsdebakel der BRD

Wie verhällt man sich bei Hausdurchsuchung

Im Saarland zum Beispiel, wurde das Bundesrecht bereits aufgehoben.

Siehe Artikel 1 und 2

Bundesministerium der Justiz Referat IV A 3 Referentenentwurf vom 05 Mai 2006

unter: http://www.bmj.bund.de/media/archive/1212.pdf

 

Im Saarland wurde das Beamtenrecht des Bundes aufgehoben

Siehe Artikel 22

Erstes Gesetz über Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Inneren vom 19. Februar 2006

unter: http://reichszeitung.de/daten/bgbl106s0334.pdf

 

Das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosen-Gesetz wurde aufgehoben.
Es besteht keine Pflicht mehr Arbeitslosengeld zu bezahlen bzw. keine Rechte Arbeitslosengeld zu bekommen. (Dies wurde von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg bestätigt.)

Siehe Artikel 42

Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. April 2006.

unter: http://reichszeitung.de/daten/bgbl106s0894.pdf

Im Einführungsgesetz der Strafprozessordnung wurde der §1und §5 gestrichen.

In §1 ist der Geltungsbereich für die benannte Strafprozessordnung der BRD gelistet

Ohne Geltungsbereich keine Strafprozessordnung und somit keine Befugnisse mehr für alle BRD Richter, Prozesse zu führen.

Wenn ein „Einführungsgesetz“ gestrichen wird, ist auch das Gesetz, das eingeführt worden ist, ebenfalls erloschen.

Siehe Artikel 67

Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom19. April 2006.

unter: http://reichszeitung.de/daten/bgbl106s0866.pdf

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde das Wort „BUNDESSTAAT“ gestrichen und ersetzt.
Die BRD war nie ein Staat sondern nur eine Verwaltung eines Teilgebietes vom Staat Deutschland bzw. Deutsches Reich.

Siehe Artikel 123

Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006.

unter: http://reichszeitung.de/ablage/bgbl106s0866.pdf 


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