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Der Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten teilt mit
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Warnung: Die Macher der Weltnetzseiten "reichsleitung.de", "reichsverwaltung.de", "reichspräsidium.de" (die Betonung liegt beim "ä") und "rechtspraktiker.de" arbeiten seit kurzem mit Daten die vermuten lassen, daß es um "Unseren Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten" geht, was wir hiermit unmißverständlich als Betrug und Vortäuschung falscher Tatsachen bezeugen. Ebenso handeln diese Personen mit der Bezeichnung "Bund der Rechtkonsulenten unter der Anschrift Postfach 840221, 12532 Berlin".
Onlinedatenvergabe auf deren Seiten empfehlen wir zu vermeiden!
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Direkt hier anmelden.
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Termine des RDRK
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Sie wollen sich zum Recht-Konsulenten ausbilden lassen?
Hier die notwendigen Fakten und Daten, damit wir einsteigen können
1. Erklärung zur Ausbildung und die Bedingungen
2. Antrag zur Grundlagenschulung oder gleich
2. Antrag zur Ausbildung als Recht-Konsulent
Antrag zur Grundlagenschulung
3. Der Volkseid eines Recht-Konsulent
4. Zusatzerklärung zur Ausbildung
5. Die Ausbildungsbereiche
Grundlagen für die Schulung
Anmeldung hier möglich
Achtung: Kurzfristige Änderungen je nach Bedarf und Anfrage sind möglich
Völkerrechtliche Erklärung und Argumente für Deutschland (pdf - 1,2 MB)
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Am 27.09.2009
veröffentlicht, als Orientierung für alle wahren und aufrichtigen
Deutschen in der ganzen Welt, als ein leuchtendes Beispiel von
Verantwortungsbewußtsein und Willenskraft "DEM DEUTSCHEN VOLKE"
dienend, gilt wie folgt:
"Nach
erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesraths am
26.09.2009 und der dadurch erlangten Gesetzeskraft durch die Wahrung
und Einhaltung der geltenden Verfassung, den geltenden Reichsgesetzen und unter
Berücksichtigung von vorhandenen Besatzungsvorschriften, ist die Gründung des
ersten Vereins nach Reichsrecht (seit 1949) erfolgt. "
Der erste
deutsche Reichsverein erhebt den
Anspruch der Aufrechterhaltung einer Reichsrechtsordnung
im gesamten Gebiet des Deutschen Reichs, gemäß den völkerrechtlichen
Staatsgrenzen vom 31.07.1914. Dieser Dachverband nennt sich
"Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten" ist im Weltnetz zu
finden unter: http://recht-konsulent.org
und ist mit dem 27.09.2009 durch seine vorhandene Verbandssatzung in Kraft
gesetzt. Er wird sobald als möglich ins Vereinsregister des
verantwortlichen staatlichen Amtsgerichts eingetragen
Jeder
rechtbewußte, staats- und volkstreue Bürger nach RuStaG aus dem Jahre 1913,
kann nach besuchter Schulungseinheit, nach abgelegtem Eid auf das BGB, nach
Beitritt in den "Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten", zur
Wahrung der staatlichen Rechtsordnung als Recht-Konsulent seiner Berufung
nachgehen.
Diese Mitteilung
erfolgt auch über den amtlichen Deutschen-Reichs-Anzeiger, ab sofort zu finden
im Weltnetz unter http://reichs-anzeiger.de
Geschrieben,
protokolliert und veröffentlicht im Sinne der Wiederherstellung der
Handlungsfähigkeit unseres Volks- und Heimatstaates Deutsches Reich, durch Erhard Lorenz, Recht-Konsulent, Delegierter und Pressesprecher vom Rath der Volks-Beauftragten, vom Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag.
Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia) ist einer der Grundbegriffe der Ethik - der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den fairen Ausgleich von Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.
Die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs "gerecht" ist "angemessen,
richtig". Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.
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Anschrift:
(wie
nachfolgend verwenden) Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten Präsidium Schulstraße 1
31234
Edemissen
ePost:
verband@recht-konsulent.org
oder zentrale@reichsjustizamt.de Bitte
den Erstkontakt
per Anfrageformular Ihr
erster Ansprechpartner wird
Ihnen genannt Telefon-Außenstelle: 06029 / 999 88 19 Fernkopierer-Außenstelle: 06029 / 4943
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Die
Recht-Konsulenten-Regel Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die Gleichheit vor dem Gesetz
eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die
Gerechtigkeit. In den meisten Verfassungen wird diese als Grundlage des
Rechtsstaates eingefordert: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt." (Artikel 1, Grundgesetz der BRD)
Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: "Alle
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. [...] Jeder
Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und
Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen
Umständen."
Die soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb
menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen
zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von
Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein,
was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.
Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann. Man unterscheidet:
- Bedürfnisprinzip (den - verschiedenen/verschieden großen - Bedürfnissen gerecht werden)
- Vertragsprinzip (dem Vereinbarten gerecht werden)
- Leistungsprinzip (wer viel für die Gemeinschaft leistet, dem steht auch mehr zu)
- Gleichheitsprinzip (jeder bekommt das Gleiche)
- Gleichberechtigungsprinzip (Ausgleich/Angleichung von Rechten und Chancen - z.B. zwischen Mann und Frau)
- Autoritäres Machtprinzip
vorangehender Text wurde mit freundlicher Duldung entnommen von wikipedia
Meine
Auftragserteilung an den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten
beruht auf den Kriterien und
Prinzipien dieser Seite sowie
auf der Wahrheit meines Vorbringens auf
Recht und Würde.
Grundlagen: Es sollten 5-7 Personen teilnehmen.
Die Ernennung erfolgt freiwillig nach Beitritt in den ReichsverbandDeutscher Recht-Konsulenten. Der Beitritt erfolgt nach Absolvierung der
vorgeschriebenen Mindestausbildungszeit von 40 Stunden (Grundlagenschulung) mit
der Vorlage des ausgefüllten Antrages zum RDRK und den damit verbundenen Volkseid.
Die
Ernennung zum Deutschen Recht-Konsulent oder Advokat wird verfassungsrechtlich
durch den Beschluß im Volks-Bundesrath durchgeführt, im Einzelnen durch den Reichsverband
Deutscher Recht-Konsulenten siehe http://recht-konsulent.org
im Weltnetz. Der Deutsche Recht-Konsulent ist ein freiberuflicher Berufszweig er
wird bei seiner Arbeit unterstützt und organisiert durch den Reichsverband
„RDRK“ oder eventuell durch die noch einzurichtende Reichsanwaltskammer, die
Ihre Genehmigung und Gründung durch den Beschluß vom Volks-Bundesrath erhalten kann.
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