Nachrichten                    Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten 

Der Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten teilt mit

Warnung: Die Macher der Weltnetzseiten "reichsleitung.de", "reichsverwaltung.de""reichspräsidium.de" (die Betonung liegt beim "ä") und "rechtspraktiker.de" arbeiten seit kurzem mit Daten die vermuten lassen, daß es um "Unseren Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten" geht, was wir hiermit unmißverständlich als Betrug und Vortäuschung falscher Tatsachen bezeugen. Ebenso handeln diese Personen mit der Bezeichnung "Bund der Rechtkonsulenten unter der Anschrift Postfach 840221, 12532 Berlin".
Onlinedatenvergabe auf deren Seiten empfehlen wir zu vermeiden!

 

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Termine des RDRK

Variante A: WochenENDblockausbildung (3WE) sind für bestehende Gruppen möglich. Voraussetzung daß 5-7 Teilnehmer angemeldet sind.

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Wochengrundlagenschulung - KW 36
Block 1,2,3 vom 06.(Mo) Sept. bis 10.(Fr) Sept. 2010  
in
W. Weilerstoffel
oder Standort vor Ort

Wochengrundlagenschulung - KW 38
Block 1,2,3 vom 20.(Mo) Sept. bis 24.(Fr) Sept. 2010  
in
W. Weilerstoffel
oder Standort vor Ort

Wochengrundlagenschulung - KW 40
Block 1,2,3 vom 04.(Mo) Okt. bis 08.(Fr) Okt. 2010  
in
W. Weilerstoffel
oder Standort vor Ort

 


Sie wollen sich zum Recht-Konsulenten ausbilden lassen?
Hier die notwendigen Fakten und Daten, damit wir einsteigen können
1. Erklärung zur Ausbildung und die Bedingungen
2. Antrag zur Grundlagenschulung oder gleich
2. Antrag zur Ausbildung als Recht-Konsulent
Antrag zur Grundlagenschulung
3. Der Volkseid eines Recht-Konsulent
4. Zusatzerklärung zur Ausbildung
5. Die Ausbildungsbereiche

Grundlagen für die Schulung

Zum aktuellen Anlaß eine sehr wichtige Empfehlung aus einem tatsächlich aktuellen Gesetz zum Schutz der Bürger, dessen Folgen wir uns bewußt werden und handeln müssen.
Hier das Musterschreiben zu Aufrechterhaltung Ihres Rechtsanspruches
Die Erklärung hierzu finden Sie hier

Anmeldung hier möglich

Achtung: Kurzfristige Änderungen je nach Bedarf und Anfrage sind möglich

Völkerrechtliche Erklärung und Argumente für Deutschland (pdf - 1,2 MB)
 

Am 27.09.2009 veröffentlicht, als Orientierung für alle wahren und aufrichtigen Deutschen in der ganzen Welt, als ein leuchtendes Beispiel von Verantwortungsbewußtsein und Willenskraft "DEM DEUTSCHEN VOLKE"  dienend, gilt wie folgt:

"Nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesraths am 26.09.2009 und der dadurch erlangten Gesetzeskraft durch die Wahrung und Einhaltung der geltenden Verfassung, den geltenden Reichsgesetzen und unter Berücksichtigung von vorhandenen Besatzungsvorschriften, ist die Gründung des ersten Vereins nach Reichsrecht (seit 1949) erfolgt. "

Der erste deutsche Reichsverein erhebt den Anspruch der Aufrechterhaltung einer Reichsrechtsordnung im gesamten Gebiet des Deutschen Reichs, gemäß den völkerrechtlichen Staatsgrenzen vom 31.07.1914. Dieser Dachverband nennt sich "Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten" ist im Weltnetz zu finden unter: http://recht-konsulent.org und ist mit dem 27.09.2009 durch seine vorhandene Verbandssatzung in Kraft gesetzt. Er wird sobald als möglich ins Vereinsregister des verantwortlichen staatlichen Amtsgerichts eingetragen

Jeder rechtbewußte, staats- und volkstreue Bürger nach RuStaG aus dem Jahre 1913, kann nach besuchter Schulungseinheit, nach abgelegtem Eid auf das BGB, nach Beitritt in den "Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten", zur Wahrung der staatlichen Rechtsordnung als Recht-Konsulent seiner Berufung nachgehen.

Diese Mitteilung erfolgt auch über den amtlichen Deutschen-Reichs-Anzeiger, ab sofort zu finden im Weltnetz unter http://reichs-anzeiger.de

Geschrieben, protokolliert und veröffentlicht im Sinne der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit unseres Volks- und Heimatstaates Deutsches Reich, durch Erhard Lorenz, Recht-Konsulent, Delegierter und Pressesprecher vom Rath der Volks-Beauftragten, vom Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag.


Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia) ist einer der Grundbegriffe der Ethik - der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den fairen Ausgleich von Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.

Die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs "gerecht" ist "angemessen, richtig". Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.

 

Anschrift: (wie nachfolgend verwenden)
Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten
Präsidium
Schulstraße 1
31234 Edemissen


ePost: verband@recht-konsulent.org  oder
zentrale@reichsjustizamt.de
Bitte den Erstkontakt per Anfrageformular
Ihr erster Ansprechpartner wird Ihnen genannt
Telefon-Außenstelle: 06029 / 999 88 19
Fernkopierer-Außenstelle: 06029 / 4943

Die Recht-Konsulenten-Regel
Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die
Gleichheit vor dem Gesetz eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die Gerechtigkeit. In den meisten Verfassungen wird diese als Grundlage des Rechtsstaates eingefordert: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." (Artikel 1, Grundgesetz der BRD)

Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. [...] Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen."

Die soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein, was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.

Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann. Man unterscheidet:

  • Bedürfnisprinzip (den - verschiedenen/verschieden großen - Bedürfnissen gerecht werden)
  • Vertragsprinzip (dem Vereinbarten gerecht werden)
  • Leistungsprinzip (wer viel für die Gemeinschaft leistet, dem steht auch mehr zu)
  • Gleichheitsprinzip (jeder bekommt das Gleiche)
  • Gleichberechtigungsprinzip (Ausgleich/Angleichung von Rechten und Chancen - z.B. zwischen Mann und Frau)
  • Autoritäres Machtprinzip


vorangehender Text wurde mit freundlicher Duldung entnommen von wikipedia

Meine Auftragserteilung an den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten beruht auf den Kriterien und Prinzipien dieser Seite sowie auf der Wahrheit meines Vorbringens auf Recht und Würde.


Grundlagen: Es sollten 5-7 Personen teilnehmen.

Die Ernennung erfolgt freiwillig nach Beitritt in den ReichsverbandDeutscher Recht-Konsulenten. Der Beitritt erfolgt nach Absolvierung der vorgeschriebenen Mindestausbildungszeit von 40 Stunden (Grundlagenschulung) mit der Vorlage des ausgefüllten Antrages zum RDRK und den damit verbundenen Volkseid.

Die Ernennung zum Deutschen Recht-Konsulent oder Advokat wird verfassungsrechtlich durch den Beschluß im Volks-Bundesrath durchgeführt, im Einzelnen durch den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten siehe http://recht-konsulent.org im Weltnetz. Der Deutsche Recht-Konsulent ist ein freiberuflicher Berufszweig er wird bei seiner Arbeit unterstützt und organisiert durch den Reichsverband „RDRK“ oder eventuell durch die noch einzurichtende Reichsanwaltskammer, die Ihre Genehmigung und Gründung durch den Beschluß vom Volks-Bundesrath erhalten kann.
 

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